Mitverlegung
Steht in Ihrer Kommune/Ihrem Landkreis eine öffentlich geförderte Baumaßnahme an, die laut Telekommunikationsgesetz (TKG) oder einer anderen Rechtsgrundlage eine Mitverlegung von Breitbandinfrastrukturen oder Leerrohren durch Sie vorsehen könnte?
Fordern Sie einfach über unser Formular die benötigte Stellungnahme dafür an.
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